Erscheinungsdatum: 09.01.2025

Regelbesteuerungsantrag bzw Widerruf des Regelbesteuerungsantrag bis 31.1.2025

Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung/ der Regelbesteuerungsantrag bzw der Widerruf des Verzichts der Kleinunternehmerregelung

  1. Sie wollen Ihre Rechnungen mit USt legen, obwohl es Ihnen möglich ist als Kleinunternehmer:in ( das sind Sie bis zu einem Jahresumsatz von € 55.000,- brutto – neuer Wert ab 2025 ) Rechnungen ohne USt zu schreiben. Dann sollte ein Regelbesteuerungsantrag an die Finanz gestellt werden, damit ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Daran sind Sie 5 Jahre gebunden ( Alle Ihre Rechnungen mit USt zu schreiben )
  2. Nach 5 Jahren besteht die Möglichkeit – aber nur im Jänner des darauffolgenden Jahres - zu widerrufen, dies gilt dieses Jahr für alle Regelbesteuerungsanträge, die für das Jahr .2020 oder davor gestellt wurden

Dazu müssen Sie nun einen Widerruf des Verzichts der Kleinunternehmerregelung stellen;

Dann sind Sie ab diesem Jahr wieder Kleinunternehmer:in:

  • Sie schreiben Ihre Ausgangsrechnungen ohne Umsatzsteuer 
  • Das ist möglich bis zu einem Gesamtumsatz von € 55.000,- brutto pro Jahr 
  • Bei Überschreiten bitte rechtzeitig einen Termin mit der Kanzlei vereinbaren. 
  • Dadurch, dass Sie keine Umsatzsteuer in Ihre Rechnungen schreiben, ist auch keine laufende Buchhaltung bzw. Meldung an die Finanz während des Jahres notwendig. Falls Sie unsicher sind, ob Sie die € 55.000- Brutto- Grenze überschreiten, empfehlen wir weiterhin - zumindest quartalsweise - Ihre Belege zu buchen, damit eine Kontrolle gegeben ist.
  • Sie können ab nun keine Vorsteuer (Umsatzsteuer) aus Ihren Ausgaben bei der Finanz geltend machen. Jedoch haben Sie den Vorteil, dass Sie sozusagen von Ihren Einnahmen die Bruttoausgaben (die Ausgaben inkl. Vorsteuer / Umsatzsteuer) abziehen können.

Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala

Wir bemühen uns um sorgfältige Datenzusammenstellung können jedoch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.