Erscheinungsdatum: 24.10.2024
Wichtige Informationen für Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften:
Nutzen Sie den Investitionsfreibetrag (IFB) bei erwarteten Gewinnen über € 33.000 p.a. Die Basis sind die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen
Optimierung: Investitionen in Sachgüter, insbesondere im ökologischen Bereich, erhöhen den IFB von 10% auf 15%.
Öko-Investitionen: Für den erhöhten Öko-IFB sind Investitionen in E-Autos, Fahrräder und Photovoltaikanlagen förderfähig. Umweltinvestitionen nach dem Umweltförderungsgesetz zählen ebenfalls dazu.
Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB), der auf dem Jahresgewinn ( 13% bis € 178.000,-p.a., danach geringer) basiert, können Sie in förderbare Wertpapiere investieren. Ihre Bank informiert über geeignete Optionen.
Wichtige Hinweise:
Fristen für die Anschaffung:
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Klimabonus 2024: Ab einem Jahreseinkommen von € 66.612 ,- p.a. ( das entspricht einem Brutto-Monatsgehalt von rd. € 6.600 ,-) muss dieser versteuert werden.
Dies erfolgt automatisch mit der Veranlagung.
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Telearbeitsgesetz in Österreich: Wichtige Informationen für Dienstgeber:innen und Dienstnehmer:innen
Ab dem 1. Jänner 2025 gelten neue Regelungen für das Homeoffice, nun für die Telearbeit:
Definition Telearbeitsplatz: Ein Telearbeitsplatz liegt vor, wenn Dienstnehmer:innen regelmäßig von zu Hause oder einem anderen nicht unternehmenseigenen Ort arbeiten
und dafür notwendige Informations- und Kommunikationstechnologie nutzen.
Neue Arbeitsorte:
Regelmäßigkeit und Einigung:
Kostenregelung:
Erweiterter Versicherungsschutz:
Telearbeitspauschale:
Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala
Wir bemühen uns um sorgfältige Datenzusammenstellung können jedoch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.