Erscheinungsdatum: 15.02.2024
Was macht die Finanz mit Ihren Bankkonten!?
Wir bedauern, Sie zu informieren, dass durch das Finanzamt seit einiger Zeit eine Kontenregistereinsicht und Konteneinschau (Überprüfung der Bankkonten und entsprechende Maßnahmen) verstärkt durchgeführt wird. Wenn diese Information von der Finanz kommt, kann das darauf hindeuten, dass eine Pfändung der Bankkonten möglicherweise bereits erfolgt ist.
Diese Maßnahme könnte wegen mehrerer unbeantworteten Zahlungsaufforderungen seitens des Finanzamts zurückzuführen sein. Wenn dann auch noch die Reaktionen seitens der Steuerpflichtigen fehlen, kann dies zu einer Forderungspfändung (FP) bzw Sperrung der Bankkonten führen. Wichtig ist, dass sich dann die Steuerpflichtigen umgehend aktiv beim Finanzamt melden, um die Angelegenheit zu klären bzw sollten folgende Schritte gesetzt werden:
Sobald eine Vereinbarung mit dem Finanzamt getroffen wird, wird danach die Pfändung durch die Finanz wieder aufgehoben. JedeR Steuerpflichtige kann im FinanzOnline unter “Abfragen“ sehen, auf welche Bankkonten die Finanz Einsicht nehmen kann.
What is the financial authority doing with your bank accounts!?
We want to inform you that the tax office has been intensifying its scrutiny of bank account registers and inspections (verification of bank accounts and corresponding measures) for some time now. If this information comes from the tax authority, it may indicate that a bank account garnishment has already occurred.
This measure could be due to several unanswered payment demands from the tax office. If there is a lack of response from the taxpayers, this could lead to a demand for garnishment or the blocking of bank accounts. It is important, if something like this has happened, for taxpayers to contact the tax office to clarify the matter or take one of the following steps:
Once an agreement is reached with the tax office, the garnishment by the tax authority will be lifted thereafter. Every taxpayer can see on FinanzOnline under "Abfragen" which bank accounts the tax authority can access.
Nun die formale Information:
Was ist der Unterschied zwischen dem Kontenregister und der Konteneinschau?
Das Kontenregister ist eine Datenbank, die Informationen darüber enthält, wer welche Konten, Depots oder Schließfächer bei welcher Bank oder bei einem gewerblichen Schließfachanbieter hat.
Die Konteneinschau ist die Öffnung eines Kontos bei der Bank, wodurch alle Kontobewegungen sowie der Kontostand ersichtlich sind.
Wann darf eine Konteneinschau vorgenommen werden?
Die Öffnung von Konten in gerichtlichen und Finanzstrafverfahren ist nur mit einer richterlichen Genehmigung möglich.
Eine Konteneinschau nach § 8 KontRegG kann auch in einem abgabenrechtlichen Ermittlungsverfahren durchgeführt werden, wenn
begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben der Abgabepflichtigen bestehen
die Abgabepflichtigen trotz Aufforderung keine Angaben machen und Grund zur Annahme besteht,
dass die Abgabepflichtigen Angaben machen müssten, um Bestand und Umfang ihrer Abgabepflicht offen zu legen
zu erwarten ist, dass die Auskunft geeignet ist, die Zweifel aufzuklären und
zu erwarten ist, dass der - mit der Auskunftserteilung verbundene - Eingriff in die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Kund;innen des Kreditinstitutes im Verhältnis zu dem Zweck der Ermittlungsmaßnahme steht
das Bundesfinanzgericht eine Konteneinschau bewilligt
Andere Behörden und Privatpersonen bekommen weder Auskunft aus dem Kontenregister noch aus einer Konteneinschau. Insofern besteht das Bankgeheimnis weiterhin. Jede Abfrage wird darüber hinaus dokumentiert und zehn Jahre aufgehoben.
Wir bemühen uns um sorgfältige Datenzusammenstellung können jedoch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala
Wir bemühen uns um sorgfältige Datenzusammenstellung können jedoch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.